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LSG Bayern, 17.06.2004 - L 4 KR 187/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Krankengeld innerhalb der laufenden Rahmenfrist; Wegfall des Krankengeldes wegen fehlender Stellung eines Rehabilitationsantrages; Frist zur Stellung eines Rehabilitationsantrages; Erforderlichkeit einer fundierten ärztlichen Stellungnahme; Zeitliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 25.07.2001 - S 11 KR 21/01
- LSG Bayern, 17.06.2004 - L 4 KR 187/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.08.1991 - 3 RK 26/90
Begriff des ärztlichen Gutachtens in § 183 Abs. 7 S. 1 RVO
Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2004 - L 4 KR 187/01
Das BSG hat mit Urteil vom 07.08.1991 (BSGE 69, 187) zu der entsprechenden Vorschrift im alten Recht (§ 183 Abs. 7 Satz 1 Reichsversicherungsordnung) entschieden, dass eine ärztliche Stellungnahme nur dann ein Gutachten ist, wenn darin - jedenfalls summarisch - die erhobenen Befunde wiedergegeben werden und sich der Arzt - soweit es sich um ein sozialmedizinisches Gutachten handelt - zu den nach seiner Auffassung durch die festgestellten Gesundheitsstörungen bedingten Leistungseinschränkungen und ihrer voraussichtlichen Dauer äußert. - BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92
Krankengeld - Anrechnung - Spitzbetrag - Bezugszeit
Auszug aus LSG Bayern, 17.06.2004 - L 4 KR 187/01
Die Auffassung des Senats steht auch im Einklang mit der Entscheidung des BSG vom 08.12.1992 (SozR 3-2500 § 48 Nr. 4 = BSGE 71, 294), die zu § 48 Abs. 3 SGB V ergangen ist.